|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Johann Huber
§ 1 Allgemeines 1.) Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Johann Huber, Josefigasse 3, A-8020 Graz, im folgenden Johann Huber und dessen Kunden unterliegen ausschließlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Johann Huber. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.) Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei Bestellungen seine Identität, d.h. seine Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Aus der Falschheit derartiger Angaben resultierende Schäden hat der Kunde zu ersetzen.
3.) Sollte eine der Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt.
§ 2 Vertragsschluß 1.) Die von Johann Huber im Internet oder in anderen Medien angebotenen Waren und Produkte stellen kein Verkaufsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst einen Kaufantrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Kaufanträge können mittels der durch Johann Huber zur Verfügung gestellten Bestellformulare per Fax oder E-Mail abgegeben werden.
2.) Der Kunde ist an seinen Kaufantrag zwei Wochen ab dem Tag der Bestellung gebunden.
3.) Der Antrag des Kunden gilt durch unmittelbare Lieferung, d.h. Übergabe der Ware an Spediteur/ Frachtführer/ Post als angenommen.
4.) Kaufanträge des Kunden werden nur zu den in den jeweils aktuellen Preislisten enthaltenen Konditionen angenommen. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 20%). Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Versicherung und Transport.
§ 3 Erhaltung
Johann Huber klassifiziert die Erhaltung unserer Exponate in folgende Kategorien:
Erh I : auf der Bildseite keine Beschädigungen wie Löcher, Risse, Knicke, Flecke, fast wie neu. Angestoßene Ecken bis zu 0,5 mm sind erlaubt. Flecke auf der Rückseite sind nicht wertmindernd - daher immer noch Erh I.
Erh II : keine Löcher, Knicke kleiner als 5 mm, Büge bis ca. 30 mm ( Büge sind schwache Knicke, die nur von einer Seite der Karte zu sehen sind) , bis zu maximal 5 kleine Flecke mit Durchmesser bis zu 2 mm, angestoßene Ecken bis zu 2 mm, Einrisse bis zu 1mm.
Erh III : Stecknadelloch 1 - 4 mm, Knicke größer als 5 mm, Büge ab 30 mm, richtige Flecke größer als 2 mm Durchmesser, angestoßene Ecken mehr als 2mm, Einrisse ab 2mm.
Erh IV : Löcher größer als 4mm, mehr als 2 Knicke über 60 mm, sehr große Flecke, Einrisse ab 40 mm.
Bei Prägedruck-AK ist ein winziges Stecknadelloch keine Beschädigung, da es produktionstechnisch notwendig war!! Die Erhaltung richtet sich nach dem schlechtesten Merkmal. Beispiel: 1 cm B, etwas EA und 2 cm ER = Erh III. Die Zwischenstufen Erh I - II bzw. II - III sind die Übergangsbereiche.
§ 5 Lieferung
1.) Johann Huber leistet bei unversichertem Versand im Verlustfall keinen Schadensersatz.
2.) Die Lieferfristen verlängern sich in den Fällen der Behinderung in Folge von höherer Gewalt oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
§ 6 Gewährleistung 1.) Johann Huber gewährt seinen Kunden unabhängig davon, ob ein Mangel vorliegt, ein 14-tägiges Rückgaberecht. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im folgenden etwas anderes bestimmt ist.Das Rückgaberecht gilt aufgrund der Übersichtlichkeit üblicherweise nicht bei Konvoluten, Posten mit mehr als 20 Karten. Solche Posten gelten als gekauft wie gesehen.
2.) Fehllieferungen und offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb einer Woche nach Anlieferung der Ware zu rügen.
3.) Alle angebotenen Exponate dieses Angebotes sind, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, einwandfreie zeitgenössische Originale. Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen, sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu.
§ 7 Eigentumsvorbehalt 1.) Gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Johann Huber.
2.) Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware von Johann Huber, so hat er den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten.
3.) Zugriffe Dritter auf Eigentumsvorbehaltsware von Johann Huber hat der Kunde unverzüglich zu melden.
4.) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen u.ä. der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Johann Huber zulässig.
5.) Leistet der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, nach Mahnung nicht sofort Zahlung, so hat er die Eigentumsvorbehaltsware von Johann Huber herauszugeben. Die Rücknahmekosten trägt der Kunde.
§ 8 Zahlung 1.) Die Bezahlung erfolgt für Kunden auf dem Gebiet der Republik Österreich abhängig von der jeweiligen Produktgruppe , gegen Rechnung, gegen Vorauskasse. Gesonderte Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Absprache möglich.
2.) Lieferungen außerhalb der Republik Österreich erfolgen nur gegen Vorauskasse per Überweisung (gebührenfrei für Johann Huber) oder Bargeld in EURO.
3.) Regelzahlungsart ist Vorauskasse.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vollkaufleute ist Graz.
Das gleiche gilt, falls der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Republik Österreich besitzt. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
|